Rechtliche Hinweise zur energetischen Behandlung/ Heilbehandlung – keine Heilpraktikerleistung

Ich bin gesetzlich dazu verpflichtet darauf hinzuweisen, dass, sofern von mir der Begriff Heilen oder Heilmethode verwendet wird, es sich hierbei um die Aktivierung der Selbstheilungskräfte und die Harmonisierung von Körper, Geist und Seele durch wissenschaftlich nicht nachgewiesene Methoden und Energien handelt. Bei allen verwendeten Begrifflichkeiten, die in diesem Zusammenhang das Wort Therapie beinhalten, handelt es sich um sogenannte Eigennamen. Sie beinhalten keine Therapien im medizinischen Sinne und sind bisher nicht wissenschaftlich anerkannt.

Für gesundheitliche oder psychische Folgeerscheinungen wird keine Haftung übernommen.

Bei der energetischen Behandlung/ Heilbehandlung arbeite ich auf der Rechtsgrundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 02.03.2004:
Gerichtsurteil BVerfG BvR 784/03 – Rn. (1 – 22), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html

Es hat zu Gunsten der Heiler entschieden: „…Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnose stellt, benötigt keine Heilpraktiker-Erlaubnis….“

Auszug des Behandlungs-Kodex seitens des DGH

  • Hiermit weise ich bereits vor Behandlungsbeginn darauf hin, dass meine energetische Behandlung/ Heilbehandlung nicht die Diagnose oder den Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker oder deren Behandlungsplan ersetzt.
  • Ich mache keine Versprechungen hinsichtlich Heilung oder Linderung von Symptomen. Durch die energetische Behandlung/ Heilbehandlung werden Selbstheilungskräfte aktiviert.
  • Im Rahmen einer energetischen Behandlung/ Heilbehandlung stelle ich keine medizinischen Diagnosen.
  • Ich setze den Klienten in keinerlei Abhängigkeit; weder durch eine Mindestanzahl an Behandlungen noch durch „Angstschüren“ und respektiere wohlwollend jegliche Entscheidung des Patienten.
  • Nach dieser Aufklärung gibt der Klient seine Einwilligung in die gemeinsame Behandlungsarbeit.
  • Sie erhalten zu jeder Sitzung/ erbrachten Dienstleistung eine separat ausgewiesene Rechnung über das vereinbarte Honorar; eine Vorkasse ist nicht möglich.
  • Ein Hinweis zur Honorarhöhe: DGH-Mitglieder haben mit dem Verhaltenskodex anerkannt, dass der Stundensatz für Heilbehandlungen 100,00 Euro nicht überschreiten soll.

Weitere Klarstellungen

  • Minderjährige Klienten behandele ich nur im Beisein von mindestens einem erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten und einer volljährigen Begleitperson.
  • Da sich in dem Raum, in dem ich arbeite, auch medizinische Fachbücher befinden können, weise ich darauf hin, dass diese nicht den Eindruck erwecken sollen, dass ich schulmedizinisch tätig bin.

Persönlicher Hinweis

  • Meine Beratungen oder Behandlungen basieren nicht auf dem Gedankengut einer Sekte oder ähnlichen Organisation.